Vom fertigen Entwurf zum fertiggestellten Objekt :
Die Architektenleistungen für die Baudurchführung: Ausschreibung der Bauleistungen nach Einzelgewerken oder als funktionale Ausschreibung, Mitwirkung bei der Beauftragung des bzw. der Unternehmer, die Objektüberwachung (“Bauleitung”), die Bauabrechnung/Projektbuchhaltung und die technische Dokumentation des ausgeführten Objekts.
Eine externe Überwachung der Planung und/oder des Bauablaufs hinsichtlich der anerkannten Regeln der Technik oder der vertraglich geschuldeten Qualitäten, z.B. beim Erberb einer Immobilie oder bei Beauftragung eines Bauträgers, Fertighausherstellers oder eines Generalunternehmers.
Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach Baustellen-Verordnung (BaustellV) ist für die meisten größeren Baumaßnahmen zwingend als Unterstützung des Arbeitsschutzes vorgeschrieben. Die Bestellung eines SiGe-Koordinators obliegt dem Bauherren.
Eine zusätzliche Koordination nach BGR 128/TRGS 524 (Berufgenossenschaftliche Regel / Technische Regeln Gefahrstoffe) ist für Arbeiten in kontaminierten Bereichen erforderlich, z.B. bei der Sanierung von Bestandsbauten mit Schadstoffen wie PCP (Holzschutzmittel), PCB (technische Öle und Weichmacher in Dichtungsmassen), PAK (Teer z.B. auf alten Dächern) und Hartasbest (z.B. Dach- und Fassadentafeln, alte Brandschutzplatten/-türen).